{"id":444,"date":"2023-02-27T09:53:28","date_gmt":"2023-02-27T09:53:28","guid":{"rendered":"https:\/\/window-sale.com\/agb-aeb\/"},"modified":"2025-09-28T12:09:56","modified_gmt":"2025-09-28T12:09:56","slug":"agb-aeb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dynatrade.de\/de\/agb-aeb\/","title":{"rendered":"AGB | AEB"},"content":{"rendered":"<h2>I. Ma\u00dfgebende Bedingungen, Geltungsbereich<\/h2>\n<p>1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verk\u00e4ufers erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c und\/oder \u201eK\u00e4ufer\u201c genannt) u\u0308ber die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch fu\u0308r alle zuku\u0308nftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n<p>2. Entgegenstehende Gesch\u00e4fts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verk\u00e4ufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p>3. Die Bedingungen gelten nur gegenu\u0308ber Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 Abs. 1 BGB.<\/p>\n<h2>II. Angebot und Vertragsabschluss<\/h2>\n<p>1. Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdru\u0308cklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Verk\u00e4ufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen.<\/p>\n<p>2. Der Auftrag wird fu\u0308r den Verk\u00e4ufer verbindlich (Vertragsabschluss) mit seiner schriftlichen Best\u00e4tigung oder dem Beginn der Auftragsausfu\u0308hrung.<\/p>\n<p>3. Allein ma\u00dfgeblich fu\u0308r die Rechtsbeziehungen zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollst\u00e4ndig wieder. Mu\u0308ndliche Zusagen des Verk\u00e4ufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mu\u0308ndliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdru\u0308cklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.<\/p>\n<p>4. Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen der getroffenen Vereinbarungen, einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen, bedu\u0308rfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der hier vereinbarten Schriftform genu\u0308gt unter anderem auch die \u00dcbermittlung per Telefax oder auch eine telekommunikative \u00dcbermittlung, insbesondere per E-Mail, soweit diese Erkl\u00e4rungen von der jeweils anderen Vertragspartei in gleicher Textform best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>5. Angaben des Verk\u00e4ufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische oder sonstige Leistungsdaten) sowie die entsprechenden Darstellungen des Verk\u00e4ufers zu diesen vorgenannten Angaben (z. B. Zeichnungen, Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit sie nicht vom Verk\u00e4ufer schriftlich als verbindlich bezeichnet und\/oder soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung der mitgeteilten Angaben voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsu\u0308bliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>6. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum und\/oder die Urheberrechte an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen sowie dem K\u00e4ufer zur Verfu\u0308gung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Rechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der K\u00e4ufer darf diese Gegenst\u00e4nde ohne ausdru\u0308ckliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen des Verk\u00e4ufers diese Gegenst\u00e4nde vollst\u00e4ndig an diesen zuru\u0308ckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages fu\u0308hren. Gleiches gilt fu\u0308r entsprechende Unterlagen, die der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer zur Ausfu\u0308hrung des Vertrages zur Verfu\u0308gung stellt. Diese darf jedoch der Verk\u00e4ufer solchen Dritten zug\u00e4nglich machen, denen er zul\u00e4ssigerweise Lieferungen u\u0308bertragen hat.<\/p>\n<p>7. Erkl\u00e4rt der K\u00e4ufer vor Lieferung der bestellten Artikel den Ru\u0308cktritt vom Vertrag, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, alle ihm bis zum Zeitpunkt des Ru\u0308cktritts entstandenen Kosten vom K\u00e4ufer zu verlangen. Zu diesen Kosten z\u00e4hlen u.a. Projektierungskosten, Bearbeitungskosten fu\u0308r die Erfassung und Betreuung des Auftrages, Fertigungsplanungskosten, Kosten bereits bearbeiteter Ware etc.. Unabh\u00e4ngig hiervon kann der Verk\u00e4ufer jedoch weiterhin Vertragserfu\u0308llung verlangen.<\/p>\n<h2>III. Preise, Preis\u00e4nderungsvorbehalt, Zahlungsbedingungen und Folgen bei Nichtbeachtung, Aufrechnung und Zuru\u0308ckbehaltung<\/h2>\n<p>1. Die Preise gelten fu\u0308r den in den Auftragsbest\u00e4tigungen des Verk\u00e4ufers aufgefu\u0308hrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen wie z. B. Schulungen, Ausstellung von Zeugnissen etc. werden gesondert berechnet.<\/p>\n<p>2. Sofern keine andere W\u00e4hrung ausdru\u0308cklich vereinbart ist, verstehen sich die Preise in Euro ab Werk zuzu\u0308glich Versandpauschale (Fracht incl. Verpackung), der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebu\u0308hren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<\/p>\n<p>3. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verk\u00e4ufers zu Grunde liegen und die Lieferung erst mehr als 3 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gu\u0308ltigen Listenpreise des Verk\u00e4ufers (jeweils abzu\u0308glich eines eventuell vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).<\/p>\n<p>4. Tritt zwischen dem Abschluss des Liefervertrages und seiner Ausfu\u0308hrung eine gesetzliche \u00c4nderung hinsichtlich der Umsatzsteuer in Kraft, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die ge\u00e4nderte Umsatzsteuer, auch fu\u0308r zul\u00e4ssige Teillieferungen in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>5. Bei allen Auftr\u00e4gen \u2013 auch bei Bestellungen auf Abruf und Sukzessivlieferungsvertr\u00e4gen \u2013 bei denen die Lieferung vertragsgem\u00e4\u00df oder auf Wunsch des Bestellers sp\u00e4ter als 3 Monate nach Auftragserteilung erfolgt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Material- und Lohnpreissteigerungen im Rahmen und zum Ausgleich dieser Preissteigerungen zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung an den K\u00e4ufer weiterzugeben.<\/p>\n<p>6. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei selbst\u00e4ndigen Anschlussauftr\u00e4gen ist der Verk\u00e4ufer nicht gebunden. Etwaige Preiserm\u00e4\u00dfigungen gelten nicht ru\u0308ckwirkend, sondern ausschlie\u00dflich ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der entsprechenden Erm\u00e4\u00dfigung.<\/p>\n<p>7. Rechnungsbetr\u00e4ge sind innerhalb von 10 Tagen abzgl. 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum, sp\u00e4testens jedoch 30 Tage nach F\u00e4lligkeit und Empfang der Gegenleistung ohne Abzug porto- und spesenfrei zu zahlen. Ma\u00dfgeblich fu\u0308r das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verk\u00e4ufer. Schecks gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Leistet der K\u00e4ufer bei F\u00e4lligkeit nicht, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5 % Jahreszinsen zu verzinsen. Die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, bleibt hiervon unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>8. Gebu\u0308hren und Zuschl\u00e4ge jeglicher Art sowie die Rechnungsbetr\u00e4ge fu\u0308r Mehr- oder Sonderleistungen (siehe III.1) sind nicht skontof\u00e4hig.<\/p>\n<p>9. Die Aufrechnung mit Gegenanspru\u0308chen des K\u00e4ufers oder die Zuru\u0308ckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspru\u0308che ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspru\u0308che unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p>10. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufu\u0308hren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditwu\u0308rdigkeit des Auftraggebers\/K\u00e4ufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verk\u00e4ufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis (einschlie\u00dflich aus anderen Einzelauftr\u00e4gen fu\u0308r die derselbe Rahmenvertrag gilt) gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p>11. Bei Kleinstauftr\u00e4gen unter einem Nettorechnungswert von \u20ac 150,00 berechnen wir eine anteilige Bearbeitungsgebu\u0308hr von \u20ac 25,00 je Kleinstauftrag. Ersatzbestellungen sind von dieser Regelung ausgenommen.<\/p>\n<p>12. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, seine gegenu\u0308ber dem K\u00e4ufer bestehenden Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen zu Finanzierungszwecken an Dritte abzutreten.<\/p>\n<h2>IV. Lieferung und Lieferzeit<\/h2>\n<p>1. Soweit nicht anders ausdru\u0308cklich vereinbart, erfolgen s\u00e4mtliche Lieferungen ab Werk.<\/p>\n<p>2. Vom Verk\u00e4ufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine fu\u0308r Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdru\u0308cklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtfu\u0308hrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Bei nachtr\u00e4glicher Auftrags\u00e4nderung ist der Verk\u00e4ufer an die urspru\u0308nglich vereinbarten Liefertermine nicht mehr gebunden.<\/p>\n<p>3. Der Verk\u00e4ufer kann \u2013 unbeschadet seiner Rechte aus einem etwaigen Verzug des K\u00e4ufers \u2013 vom K\u00e4ufer eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der K\u00e4ufer seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verk\u00e4ufer gegenu\u0308ber nicht nachkommt.<\/p>\n<p>4. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht fu\u0308r Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder fu\u0308r Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat (z. B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), verursacht worden sind. Sofern solche Ereignisse dem Verk\u00e4ufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von voru\u0308bergehender Dauer ist, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zuru\u0308ckzutreten. Voraussetzung dieses Ru\u0308cktritts ist jedoch, dass der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer unverzu\u0308glich u\u0308ber die Nichtverfu\u0308gbarkeit und\/oder die sonstigen Umst\u00e4nde informiert und eventuell bereits erhaltene Gegenleistungen des K\u00e4ufers, die sich auf die noch nicht erbrachten Leistungen des Verk\u00e4ufers beziehen, unverzu\u0308glich erstattet. Bei Hindernissen voru\u0308bergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzu\u0308glich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber in Folge der Verz\u00f6gerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht mehr zuzumuten ist, kann er durch unverzu\u0308gliche schriftliche Erkl\u00e4rung seinerseits gegenu\u0308ber dem Verk\u00e4ufer vom Vertrag zuru\u0308cktreten.<\/p>\n<p>5. Der Verk\u00e4ufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung fu\u0308r den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen, es sei denn, der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser zuletzt genannten Kosten bereit. Ger\u00e4t der Verk\u00e4ufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziffer VIII. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h2>V. Erfu\u0308llungsort, Versand, Verpackung, Gefahru\u0308bergang<\/h2>\n<p>1. Erfu\u0308llungsort fu\u0308r alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist das Werk des Verk\u00e4ufers soweit nichts anderes im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien bestimmt ist.<\/p>\n<p>2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen des Verk\u00e4ufers. Die Normalverpackung ist die im Katalog ausgewiesene kleinste Verpackungseinheit. Bei Bestellung abweichender Mengen wird die n\u00e4chstliegende Verpackungseinheit geliefert.<\/p>\n<p>3. Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtfu\u0308hrer oder sonst zur Ausfu\u0308hrung der Versendung bestimmte Dritte auf den K\u00e4ufer u\u0308ber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verk\u00e4ufer noch andere Leistungen (z. B. Versand) u\u0308bernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe in Folge eines Umstands, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber u\u0308ber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verk\u00e4ufer dies dem K\u00e4ufer angezeigt hat.<\/p>\n<p>4. Lagerkosten nach Gefahru\u0308bergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verk\u00e4ufer betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben beiden Vertragsparteien vorbehalten.<\/p>\n<p>5. Die Sendung wird vom Verk\u00e4ufer nur auf ausdru\u0308cklichen Wunsch des K\u00e4ufers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuerund Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n<p>6. Bei Vertr\u00e4gen mit fortlaufender Auslieferung sind dem Verk\u00e4ufer Arten- und Sorteneinteilung rechtzeitig mitzuteilen. Wird nicht rechtzeitig abgerufen und eingeteilt, ist der Verk\u00e4ufer nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und zu liefern oder von dem nicht erfu\u0308llten Teil des Vertrages unter den weiteren Voraussetzungen der Ziffer IV. 4. zuru\u0308ckzutreten und Ersatz des ihm dadurch entstehenden Ausfalls als Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines daru\u0308ber hinaus entstehenden Schadens bleibt dem Verk\u00e4ufer vorbehalten.<\/p>\n<p>7. Retouren, die nicht auf einem Sach- oder Rechtsmangel basieren, werden gem\u00e4\u00df den Retourbedingungen des Verk\u00e4ufers bearbeitet.<\/p>\n<h2>VI. Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/h2>\n<p>1. Unbeschadet der bei einem beiderseitigen Handelsgesch\u00e4ft bestehenden weitergehenden Pru\u0308fungs- und Ru\u0308gepflichten (\u00a7 377 HGB) hat der Auftraggeber die gelieferte Ware auf offensichtliche M\u00e4ngel zu untersuchen und Beanstandungen wegen solcher offensichtlicher M\u00e4ngel \u2212 das gilt auch fu\u0308r unvollst\u00e4ndige oder Falschlieferungen \u2013 binnen 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware und bei solchen M\u00e4ngeln, die erst sp\u00e4ter offensichtlich werden, binnen 5 Arbeitstagen nach dem Erkennen durch den Auftraggeber schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware in Ansehung des offensichtlichen Mangels als genehmigt und der Auftraggeber kann insoweit keine Rechte mehr gegenu\u0308ber dem Verk\u00e4ufer herleiten. Auf Verlangen des Verk\u00e4ufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verk\u00e4ufer zuru\u0308ckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelru\u0308ge vergu\u0308tet der Verk\u00e4ufer die Kosten des gu\u0308nstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/p>\n<p>2. Bei berechtigter M\u00e4ngelru\u0308ge ist der Verk\u00e4ufer, nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. lm Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Nachlieferung, kann der K\u00e4ufer vom Vertrag zuru\u0308cktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/p>\n<p>3. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verk\u00e4ufers, kann der K\u00e4ufer unter den in VIII. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/p>\n<p>4. Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verk\u00e4ufer aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gru\u0308nden nicht beseitigen kann, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che gegen die Hersteller und Lieferanten fu\u0308r Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che gegen den Verk\u00e4ufer bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspru\u0308che gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder beispielsweise auf Grund einer Insolvenz aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspru\u0308che des Auftraggebers gegen den Verk\u00e4ufer gehemmt.<\/p>\n<p>5. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verk\u00e4ufers den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung dadurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten durch die M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n<p>6. M\u00e4ngelanspru\u0308che bestehen nicht, wenn der Fehler zuru\u0308ckzufu\u0308hren ist auf eine Verletzung von Bedienungs-, Einlagerungs-, Wartungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung durch den Auftraggeber oder natu\u0308rlichen Verschlei\u00df. Das Gleiche gilt, wenn Produkte des Verk\u00e4ufers fehlerhaft montiert, nachl\u00e4ssig behandelt oder u\u0308ber den Rahmen des \u00dcblichen beansprucht werden oder St\u00f6rungen auf ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mechanische, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflu\u0308sse zuru\u0308ckzufu\u0308hren sind.<\/p>\n<p>7. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung fu\u0308r Sachm\u00e4ngel, soweit nicht solche vom Verk\u00e4ufer arglistig verschwiegen werden.<\/p>\n<p>8. Berechtigte M\u00e4ngel nur an einem Teil der Lieferung k\u00f6nnen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung fu\u0308hren.<\/p>\n<h2>VII. Schutzrechte<\/h2>\n<p>1. Der Verk\u00e4ufer steht nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer VII. dafu\u0308r ein, dass der Liefergegenstand im Land (Staat) des vereinbarten Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Lieferort ist mangels anderweitiger ausdru\u0308cklicher schriftlicher abweichender Vereinbarung ausschlie\u00dflich Deutschland. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzu\u0308glich schriftlich benachrichtigen, falls ihm ggu\u0308. Anspru\u0308che wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. Die Regelung in Satz 1 ist keine Garantiezusage, sondern stellt nur eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsregelungen dar.<\/p>\n<p>2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart ab\u00e4ndern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfu\u0308llt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zuru\u0308ckzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzanspru\u0308che des Auftraggebers ggu\u0308. dem Verk\u00e4ufer unterliegen den Beschr\u00e4nkungen der Ziffer VIII. dieser Allgemeinen Lieferbedingen.<\/p>\n<p>3. Bei Rechtsverletzungen durch vom Verk\u00e4ufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl seine Anspru\u0308che gegen die Hersteller und Vorlieferanten fu\u0308r Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Anspru\u0308che gegen den Verk\u00e4ufer bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe der Ziffer nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspru\u0308che gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise auf Grund einer Insolvenz, aussichtslos ist.<\/p>\n<p>4. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, tr\u00e4gt der Auftraggeber die Verantwortung fu\u0308r die Richtigkeit und dafu\u0308r, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat insoweit den Verk\u00e4ufer von s\u00e4mtlichen Anspru\u0308chen eines Schutzrechtsinhabers freizustellen, im Fall von Anspru\u0308chen auf Schadenersatz jedoch nur, wenn der K\u00e4ufer nicht nachweist, dass er die Mangelhaftigkeit seiner Angaben oder die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Wird in einem solchen Fall dem Verk\u00e4ufer die Fertigung oder Lieferung von Dritten unter Berufung auf ein ihm geh\u00f6rendes Schutzrecht untersagt, so ist der Verk\u00e4ufer nach erfolgloser angemessener Fristsetzung gegenu\u0308ber dem K\u00e4ufer, in dem dieser zur Beseitigung der Untersagungsverfu\u0308gung des Dritten aufgefordert worden ist, berechtigt, die Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten. Die Geltendmachung eines entsprechenden Schadensersatzanspruches des Verk\u00e4ufers gegenu\u0308ber dem K\u00e4ufer auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften bleibt hierdurch unberu\u0308hrt.<\/p>\n<h2>VIII. Sonstige Haftung (Begrenzung und Ausschluss)<\/h2>\n<p>1. Die Haftung des Verk\u00e4ufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubte Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>2. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfu\u0308llungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Hauptpflichten des Vertrages \/ Kardinalpflichten) handelt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfu\u0308llung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Vertrages u\u0308berhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf.<\/p>\n<p>3. Soweit der Verk\u00e4ufer gem\u00e4\u00df des vorgenannten Absatzes dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die der Verk\u00e4ufer bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsu\u0308blicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen mu\u0308ssen. Mittelbare Sch\u00e4den oder Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.<\/p>\n<p>4. Im Falle einer Haftung fu\u0308r einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht des Verk\u00e4ufers fu\u0308r Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf solche Sch\u00e4den begrenzt, die u\u0308blicher- und typischerweise u\u0308ber eine vom Verk\u00e4ufer abzuschlie\u00dfende Haftpflichtversicherung\/ Produkthaftpflichtversicherung zu angemessenen Bedingungen versicherbar sind, auch dann, wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/p>\n<p>5. Die vorstehenden Haftungsausschlu\u0308sse und Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfu\u0308llungsgehilfen des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>6. Soweit der Verk\u00e4ufer technische Ausku\u0308nfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausku\u0308nfte oder Beratungen nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n<p>7. Die Haftungseinschr\u00e4nkungen dieser Ziffer VIII. gelten nicht fu\u0308r die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, fu\u0308r garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem ProdHaftG.<\/p>\n<h2>IX. Verj\u00e4hrung, Fristen<\/h2>\n<p>1. Die Anspru\u0308che aus VI. verj\u00e4hren innerhalb eines Jahres ab \u00dcbergabe der Lieferung an den K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>2. Hiervon ausgenommen verj\u00e4hren diese Anspru\u0308che innerhalb der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist<\/p>\n<p>bei vors\u00e4tzlicher, arglistiger oder grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung durch den Verk\u00e4ufer, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfu\u0308llungsgehilfen;<br \/>\nbei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Verk\u00e4ufers oder auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfu\u0308llungsgehilfen beruhen;<br \/>\nbei Anspru\u0308chen aus einer Garantie fu\u0308r die Beschaffenheit der Sache;<br \/>\nsofern der Lieferer verpflichtet ist, die Kosten zu ersetzen, die der Auftraggeber gegenu\u0308ber einem Nachunternehmer in der Lieferkette wegen des Verkaufs einer neuen Sache zum Zweck der Nacherfu\u0308llung zu tragen hat (\u00a7 478 Abs. 2 BGB);<br \/>\nfalls die vom Verk\u00e4ufer gelieferte Sache entsprechend ihrer u\u0308blichen Verwendungsweise fu\u0308r ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat und Teil B der Verdingungsordnung fu\u0308r Bauleistungen dem Vertragsverh\u00e4ltnis insgesamt nicht zu Grunde lag.<br \/>\n3. Fu\u0308r alle F\u00e4lle gilt, dass die Verj\u00e4hrungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften beginnt. Die gesetzlichen Regelungen u\u0308ber Ablaufhemmung, Hemmung, Neubeginn der Fristen bleiben unberu\u0308hrt. Bei Schadensersatzanspru\u0308chen nach dem ProdHaftG gelten die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften, ebenso im Falle vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzungen.<\/p>\n<p>4. Soweit den Verk\u00e4ufer nach VIII. eine Haftung deshalb trifft, weil es um solche Sch\u00e4den geht, die u\u0308blicher- und typischerweise u\u0308ber eine von ihm abzuschlie\u00dfende Haftpflichtversicherung zu angemessenen Bedingungen versicherbar sind, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist ebenfalls ein Jahr.<\/p>\n<h2>X. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n<p>1. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor (Vorbehaltsware), bis seine s\u00e4mtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der ku\u0308nftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen, beglichen sind. Bei laufender Rechnung gelten das vorbehaltene Eigentum und alle Rechte als Sicherheit fu\u0308r die gesamte Saldoforderung nebst Zinsen und Kosten. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Verk\u00e4ufer unverzu\u0308glich zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>2. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang zu verarbeiten und weiterzuverkaufen. Dieses Befugnis endet, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug ger\u00e4t, ferner mit seiner Zahlungseinstellung oder wenn u\u0308ber sein Verm\u00f6gen die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuver\u00e4u\u00dfern und dafu\u0308r zu sorgen, dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem. 5. und 6. auf den Verk\u00e4ufer u\u0308bergehen. Als Weiterver\u00e4u\u00dferung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfu\u0308llung von Werk- und Werklieferungsvertr\u00e4gen. Zu anderen Verfu\u0308gungen u\u0308ber die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpf\u00e4ndung oder Sicherungsu\u0308bereignung, ist er nicht berechtigt. Eine Abtretung der Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware ist unzul\u00e4ssig, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die dem Verk\u00e4ufer angezeigt wird und bei welcher der Factoringerl\u00f6s den Wert der gesicherten Forderungen u\u0308bersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerl\u00f6ses wird die Forderung des Verk\u00e4ufers sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<p>3. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Auftraggeber nicht das Eigentum gem. \u00a7 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung oder Umbildung wird fu\u0308r den Verk\u00e4ufer vorgenommen, ohne ihn zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>4. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht dem Verk\u00e4ufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum des Verk\u00e4ufers durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so u\u0308bertr\u00e4gt der Auftraggeber dem Verk\u00e4ufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- und Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, und verwahrt sie unentgeltlich fu\u0308r den Verk\u00e4ufer. Seine Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>5. Die Forderungen des Auftraggebers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verk\u00e4ufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>6. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so wird dem Verk\u00e4ufer die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen der Verk\u00e4ufer Miteigentumsanteile gem. 4. hat, wird ihm ein an seinem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderungen abgetreten.<\/p>\n<p>7. Auf das Verlangen des Verk\u00e4ufers hin ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm eine genaue Aufstellung seiner Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und dem Verk\u00e4ufer alle fu\u0308r die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen n\u00f6tigen Ausku\u0308nfte zu erteilen. Der Auftraggeber bevollm\u00e4chtigt den Verk\u00e4ufer, sobald er mit einer Zahlung in Verzug ger\u00e4t oder sich seine Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse verschlechtern, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Verk\u00e4ufer kann eine \u00dcberpru\u0308fung des Bestandes der abgetretenen Forderungen durch seine Beauftragten anhand der Buchhaltung des Auftraggebers verlangen. Der Auftraggeber hat dem Verk\u00e4ufer eine Aufstellung u\u0308ber die noch vorhandenen Vorbehaltswaren zu u\u0308bergeben.<\/p>\n<p>8. \u00dcbersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Verk\u00e4ufer auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers verpflichtet. Als Wert der Sicherheiten gilt beim einfachen und nachgeschalteten Eigentumsvorbehalt der Rechnungswert, zu dem der Auftraggeber die Waren beim Verk\u00e4ufer bezieht, und beim verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalt der Rechnungswert, zu dem der Auftraggeber die Waren weiterverkauft.<\/p>\n<p>9. Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Verk\u00e4ufer den Liefergegenstand herausverlangen, wenn er vom Vertrag zuru\u0308ckgetreten ist. Zum Ru\u0308cktritt ist er ohne Ru\u0308cksicht auf die weiteren Voraussetzungen des \u00a7 323 BGB, insbesondere ohne Fristsetzung, ab dem Zeitpunkt berechtigt, zu dem sich der Auftraggeber mit der Bezahlung ganz oder teilweise im Verzug befindet. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder wenn u\u0308ber sein Verm\u00f6gen die Er\u00f6ffnung des Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt wird. Alle durch die Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes entstehenden Kosten tr\u00e4gt der Auftraggeber. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, den zuru\u0308ckgenommenen Liefergegenstand freih\u00e4ndig zu verwerten.<\/p>\n<h2>XI. Datenverarbeitungserlaubnis<\/h2>\n<p>Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung erhaltenen, den K\u00e4ufer betreffenden Daten, im Rahmen der jeweils gu\u0308ltigen gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten.<\/p>\n<h2>XII. Schlussbestimmungen<\/h2>\n<p>1. Gerichtsstand fu\u0308r alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verk\u00e4ufers oder der Sitz des K\u00e4ufers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen u\u0308ber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>2. Die Beziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen u\u0308ber Vertr\u00e4ge u\u0308ber internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.<\/p>\n<p>3. Soweit der Vertrag oder die Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslu\u0308cken enthalten, gelten zur Ausfu\u0308llung dieser Lu\u0308cken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelunglu\u0308cke gekannt h\u00e4tten. Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verk\u00e4ufer \/ Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p>\n<p>Druckfehler, \u00c4nderungen und Irrtu\u0308mer vorbehalten.<br \/>\nStand: M\u00e4rz 2020<\/p>\n<h2>Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/h2>\n<p>1. Vertragsschluss \/ Formerfordernisse<br \/>\n1.1 Fu\u0308r die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und der DynaTrade GmbH (nachfolgend auch bezeichnet als \u201ewir\u201c und \u201eunser\u201c) gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Bedingungen (\u201eAEB\u201c). Diese werden immer Bestandteil des Vertrages mit dem Lieferanten. Abweichende oder zus\u00e4tzliche Lieferbedingungen von Lieferanten gelten fu\u0308r unsere Eink\u00e4ufe nur, soweit sie von uns ausdru\u0308cklich schriftlich anerkannt worden sind. Als Anerkennung gilt weder das Schweigen der DynaTrade GmbH noch die Annahme der Leistung oder deren Bezahlung.<\/p>\n<p>1.2 Der Liefervertrag sowie etwaige \u00c4nderungen, Nebenabreden, Erkl\u00e4rungen zu seiner Beendigung sowie sonstige Erkl\u00e4rungen und Mitteilungen bedu\u0308rfen der Schriftlichkeit, soweit in diesen AEB nichts anderes bestimmt ist. Nimmt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist die DynaTrade GmbH jederzeit zum Widerruf berechtigt.<\/p>\n<h2>2. Angebote des Lieferanten<\/h2>\n<p>Durch die Anfrage beim Lieferanten wird dieser ersucht, ein kostenloses Angebot zu unterbreiten. Er hat sich in seinem Angebot nach den Beschreibungen und Zielen der DynaTrade GmbH zu richten und im Falle von Abweichungen ausdru\u0308cklich darauf hinzuweisen. Er ist verpflichtet, die DynaTrade GmbH hinsichtlich aller Umst\u00e4nde aufzukl\u00e4ren, die fu\u0308r das Angebot oder die angebotenen Leistungen von Interesse sein k\u00f6nnten. Wenn der Lieferant in seinem Angebot keine andere Frist setzt, ist sein Angebot fu\u0308r 30 Tage bindend. Wegen Nichtzustandekommen eines Vertrages kann der Lieferant in keinem Falle Ersatz fu\u0308r Aufwendungen oder entgangenen Gewinn oder weiteren Schadenersatz geltend machen.<\/p>\n<h2>3. Lieferumfang \/ \u00c4nderungen des Lieferumfanges \/ Ersatzteile<\/h2>\n<p>Der Lieferant ist verpflichtet dafu\u0308r zu sorgen, dass ihm alle fu\u0308r die Erfu\u0308llung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedeutsamen Daten und Umst\u00e4nde sowie die von der DynaTrade GmbH beabsichtigte Verwendung seiner Lieferungen rechtzeitig bekannt sind. Er steht dafu\u0308r ein, dass seine Lieferungen alle Leistungen umfassen, die fu\u0308r eine vorschriftsm\u00e4\u00dfige, sichere und wirtschaftliche Verwendung notwendig sind, dass sie fu\u0308r die beabsichtigte Verwendung geeignet sind und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Der Lieferant wird bei der Leistungserbringung alle einschl\u00e4gigen Normen, Gesetze und Rechtsvorschriften, insbesondere auch die einschl\u00e4gigen Umweltschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Unfallverhu\u0308tungsvorschriften am Bestimmungsort beachten, sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln einhalten. Der Lieferant hat die DynaTrade GmbH u\u0308ber die erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen und Meldepflichten fu\u0308r die Einfuhr und das Betreiben der Liefergegenst\u00e4nde aufzukl\u00e4ren. Die DynaTrade GmbH kann im Rahmen der Zumutbarkeit vom Lieferanten \u00c4nderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausfu\u0308hrung verlangen. Der Lieferant hat die \u00c4nderungen in angemessener Frist umzusetzen. \u00dcber die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten, sowie der Liefertermine sind einvernehmlich angemessene Regelungen zu treffen. Kommt eine Einigung innerhalb angemessener Zeit nicht zustande, entscheidet die DynaTrade GmbH nach billigem Ermessen. Der Lieferant stellt sicher, dass er die DynaTrade GmbH auch fu\u0308r einen Zeitraum von 10 Jahren nach der letzten Bestellung zu angemessenen Bedingungen mit den Liefergegenst\u00e4nden oder Teilen davon als Ersatzteile beliefern kann. Bei Liefergegenst\u00e4nden oder Teilen fu\u0308r die Luft- und Raumfahrtindustrie gilt \u201eBetriebslebensdauer des Produktes\u201c, mindestens jedoch 30 Jahre. Die vorzeitige Einstellung der Fabrikation des Liefergegenstandes oder Teile davon durch den Lieferanten oder dessen Unterlieferanten ist der DynaTrade GmbH so rechtzeitig anzuzeigen, dass sie noch eine letzte Bestellung in genu\u0308gender Menge aufgeben kann. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung ist die DynaTrade GmbH berechtigt, ungeachtet allf\u00e4lliger Patente oder anderer Rechte, den Liefergegenstand fu\u0308r den Eigenbedarf ohne Entsch\u00e4digung an den Lieferanten selber herstellen zu lassen und Muster und Zeichnungen des Lieferanten hierzu zu benu\u0308tzen. Der Lieferant ist verpflichtet, der DynaTrade GmbH die entsprechenden Unterlagen zumindest betreffend die Teile, die der Lieferant selber fertigt, auf Verlangen herauszugeben.<\/p>\n<h2>4. Problematische oder nicht registrierte Stoffe<\/h2>\n<p>Der Lieferant stellt sicher, dass alle verwendeten Stoffe, die unter die EU-Chemikalienverordnung REACH fallen, entsprechend dieser Verordnung und unter Beru\u0308cksichtigung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Verwendung der Stoffe bei DynaTrade GmbH registriert bzw. zugelassen sind. Dies gilt auch fu\u0308r Lieferanten ausserhalb der EU. Auf Verlangen von DynaTrade GmbH erbringt der Lieferant bezu\u0308glich der Erfu\u0308llung dieser Verpflichtung geeignete Nachweise. Sicherheitsdatenbl\u00e4tter<\/p>\n<h2>5. Preise \/ Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p>Die vereinbarten Preise sind Festpreise in der vereinbarten W\u00e4hrung (im Zweifel: CHF). Falls nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto nach Erhalt der vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistung und einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen und nachpru\u0308fbaren Rechnung. Bei Annahme verfru\u0308hter Lieferungen beginnt die Frist jedoch fru\u0308hestens mit dem vereinbarten Liefertermin. Die Wahl des Zahlungsmittels (z.B. Scheck oder Wechsel) bleibt der DynaTrade GmbH u\u0308berlassen. Die Rechnung ist mit der Bestell-, Artikel- und Lieferantennummer der DynaTrade GmbH zu versehen. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen die DynaTrade GmbH zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Vorauszahlungen werden nur gegen eine angemessene Sicherheit (z.B. Bankgarantie) geleistet.<\/p>\n<h2>6. Lieferbedingungen \/ Eigentumsu\u0308bergang<\/h2>\n<p>6.1 Die Lieferungen erfolgen DDP (Incoterms) an den von der DynaTrade GmbH bezeichneten Ort, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, einschlie\u00dflich Verpackung und Konservierung. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufu\u0308gen. Der Lieferschein ist mit der Bestell-, Artikel- und Lieferantennummer der DynaTrade GmbH zu versehen. Bei vereinbarter Lieferung &#8220;ab Werk&#8221; sind der DynaTrade GmbH und dem von der DynaTrade GmbH bestimmten Empf\u00e4nger rechtzeitig die Abmessungen und das Gewicht der Sendung mitzuteilen. Bei grenzu\u0308berschreitenden Lieferungen ist der Lieferant verpflichtet, die einschl\u00e4gigen Exportkontrollvorschriften einzuhalten und der DynaTrade GmbH unaufgefordert die Exportkontrollkennzeichnung der Liefergegenst\u00e4nde in schriftlicher Form sp\u00e4testens mit der Lieferung mitzuteilen.<\/p>\n<p>6.2 Die Liefergegenst\u00e4nde sind den Sicherheitsvorschriften am Bestimmungsort entsprechend, handelsu\u0308blich und sachgerecht zu verpacken. Die DynaTrade GmbH ist berechtigt, dem Lieferanten die Art und Weise der Verpackung vorzuschreiben. Wenn die DynaTrade GmbH wiederverwendungsf\u00e4hige Verpackung frachtfrei an den Lieferanten zuru\u0308cksendet, hat die DynaTrade GmbH Anspruch auf eine Ru\u0308ckvergu\u0308tung in H\u00f6he des Wertes der Verpackung.<\/p>\n<p>6.3 Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, erfolgt der Eigentumsu\u0308bergang zu dem Zeitpunkt, an dem der Liefergegenstand oder Teile davon fertig gestellt sind. Zwischen Eigentumsu\u0308bergang und Lieferung hat der Lieferant den Liefergegenstand kostenlos fu\u0308r DynaTrade GmbH zu lagern und ihn als Eigentum von DynaTrade GmbH zu kennzeichnen. Ferner verpflichtet sich der Lieferant, den Liefergegenstand so zu lagern und zu versichern, als ob das Eigentum nicht u\u0308bergegangen w\u00e4re. Der \u00dcbergang der Gefahr an den Liefergegenst\u00e4nden erfolgt gem\u00e4ss den Bestimmungen von Incoterms.<\/p>\n<h2>7. Termine \/ Verzug<\/h2>\n<p>7.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Ma\u00dfgebend fu\u0308r die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der DynaTrade GmbH oder bei dem von der DynaTrade GmbH bestimmten Empf\u00e4nger. Bei \u00dcberschreitung des vereinbarten Lieferdatums ger\u00e4t der Lieferant automatisch in Verzug. Der Lieferant hat der DynaTrade GmbH eine erkennbare Verz\u00f6gerung seiner Leistung unverzu\u0308glich unter Angabe der Gru\u0308nde und der voraussichtlichen Dauer der Verz\u00f6gerung schriftlich anzuzeigen. Zeichnet sich schon vor der F\u00e4lligkeit der Lieferung ab, dass der Lieferant den Liefertermin u\u0308berschreiten wird, so kann die DynaTrade GmbH dem Lieferanten eine Frist setzen, um Abhilfe zu schaffen und danach vom Vertrag zuru\u0308cktreten und auf die Lieferung verzichten und stattdessen Schadenersatz geltend machen. Teillieferung und vorzeitige Lieferung sind nur nach ausdru\u0308cklicher Vereinbarung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>7.2 Bei Verzug ist die DynaTrade GmbH berechtigt, vom Lieferanten eine Vertragsstrafe zu fordern. Diese betr\u00e4gt fu\u0308r jede angefangene Woche der Verz\u00f6gerung 0,5 %, im ganzen aber h\u00f6chstens 5 % des Gesamtwertes der Bestellung. Durch die Vereinbarung der Vertragsstrafe oder deren Geltendmachung werden die der DynaTrade GmbH zustehenden gesetzlichen Anspru\u0308che wegen Verzugs (Art. 102 ff. OR) nicht beru\u0308hrt. Etwa gezahlte Vertragsstrafen sind auf Schadensersatzanspru\u0308che nicht anzurechnen.<\/p>\n<h2>8. Geheimhaltung \/ Informationen \/ Immaterialgu\u0308terrechte<\/h2>\n<p>8.1 Informationen (schriftlich, mu\u0308ndlich, als Hardcopy, elektronisch oder u\u0308bermittelt) in technischen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen, etc.), Muster, Modelle, Formen, Werkzeuge und sonstige Unterlagen sowie damit im Zusammenhang stehende Immaterialgu\u0308terrechte gelten als vertrauliche Informationen, bleiben unser Eigentum und sind geheim zu halten. Sie du\u0308rfen Dritten ohne unsere ausdru\u0308ckliche Zustimmung nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Sie sind ausschliesslich fu\u0308r die Fertigung und\/oder Dienstleistung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden.<\/p>\n<p>8.2 Der Lieferant darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der DynaTrade GmbH nicht mit seiner Gesch\u00e4ftsbeziehung zur DynaTrade GmbH werben. Der Lieferant hat die ihm zur Verfu\u0308gung gestellten Unterlagen und Gegenst\u00e4nde sowie Vervielf\u00e4ltigungen davon auf seine Kosten sorgf\u00e4ltig aufzubewahren, zu pflegen und zu versichern und auf Verlangen der DynaTrade GmbH hin jederzeit, sp\u00e4testens jedoch, wenn der Lieferant seine Aktivit\u00e4ten fu\u0308r die DynaTrade GmbH einstellt, herauszugeben bzw. zu vernichten. Ein Zuru\u0308ckbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht ihm nicht zu. Die vollst\u00e4ndige Ru\u0308ckgabe bzw. Vernichtung ist schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>8.3 Alle Zeichnungen und weiteren Dokumente (schriftlich, mu\u0308ndlich, als Hardcopy, elektronisch oder u\u0308bermittelt), welche der Lieferant bei der Erfu\u0308llung seiner Verpflichtungen gem\u00e4ss einer Bestellung erstellt, sowie alle diesbezu\u0308glichen Urheberrechte und weiteren Immaterialgu\u0308terrechte, sind im ausschliesslichen Eigentum von DynaTrade GmbH. Der Lieferant verpflichtet sich, die Kopien der Zeichnungen und weiteren Dokumente DynaTrade GmbH zu u\u0308bergeben und jederzeit auf Anfrage von DynaTrade GmbH weitere Dokumente zu zeichnen oder Handlungen vorzunehmen, um das Eigentum von DynaTrade GmbH an Immaterialgu\u0308terrechten, einschliesslich insbesondere den Urheberrechten, sicher zu stellen. Sollte es gem\u00e4ss dem anwendbaren Recht nicht m\u00f6glich sein, Urheberrechte oder andere Immaterialgu\u0308terrechte abzutreten, gew\u00e4hrt der Lieferant DynaTrade GmbH das ausschliessliche Recht und die Lizenz fu\u0308r das Kopieren und\/oder die Verwertung der Immaterialgu\u0308terrechte. Der Lieferant garantiert, dass Liefergegenst\u00e4nde und Teile davon keine Immaterialgu\u0308terrechte von Dritten verletzen.<\/p>\n<p>8.4 Sofern der Lieferant (oder ein Angestellter oder Subunternehmer des Lieferanten) eine Erfindung macht oder das Produkt verbessert, gew\u00e4hrt er DynaTrade GmbH das lizenzgebu\u0308hrenfreie Recht und die Lizenz, eine solche Erfindung oder Verbesserung zu verwerten, einschliesslich dem Recht zur Sublizenzierung.<\/p>\n<p>8.5 Bei einem Versto\u00df gegen die Verpflichtungen betreffend Geheimhaltung und Immaterialgu\u0308terrechte wird fu\u0308r jeden Fall der Zuwiderhandlung sofort eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von Euro 25\u2018000.- f\u00e4llig. DynaTrade GmbH stehen die zus\u00e4tzlichen rechtlichen Anspru\u0308che zu, insbesondere auf Realerfu\u0308llung, weiteren Schadenersatz und vorsorgliche Massnahmen.<\/p>\n<h2>9. Gew\u00e4hrleistung Qualit\u00e4t \/ Wareneingangskontrolle<\/h2>\n<p>9.1 Der Lieferant garantiert und sichert zu, dass der Liefergegenstand keine seinen Wert oder seine Gebrauchstauglichkeit beeintr\u00e4chtigenden M\u00e4ngel aufweist, dass er die vereinbarten Eigenschaften aufweist, den vereinbarten Spezifikationen und Unterlagen, die dem Lieferanten u\u0308bergeben worden sind, entspricht und dass Material, Ausfu\u0308hrung und Konstruktion einwandfrei sind. Wenn der Lieferant erkennen konnte, dass die von der DynaTrade GmbH verlangten Eigenschaften oder die vorgegebenen Spezifikationen fu\u0308r den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch der Sache ungu\u0308nstig oder untauglich sind, so ist dies der DynaTrade GmbH unverzu\u0308glich schriftlich zu melden. Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, diese F\u00e4lle zu erkennen. Der Lieferant haftet fu\u0308r seine Unterlieferanten wie fu\u0308r die eigene Leistung und auch dafu\u0308r, dass durch die Lieferung und Verwendung der Liefergegenst\u00e4nde keine Eigentumsrechte oder Schutzrechte Dritter verletzt werden.<\/p>\n<p>9.2 Der Lieferant hat die Qualit\u00e4t seiner Lieferungen und Leistungen st\u00e4ndig zu u\u0308berwachen. Er ist verpflichtet, allf\u00e4llige Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarungen der DynaTrade GmbH in der jeweils gu\u0308ltigen Fassung zu beachten. \u00c4nderungen des Liefergegenstandes bedu\u0308rfen der vorherigen Zustimmung durch die DynaTrade GmbH. Der Lieferant verpflichtet sich s\u00e4mtliche Entwicklungs- und\/oder Herstellungsdokumente und Aufzeichnungen fu\u0308r 10 Jahre (Luft- und Raumfahrt \u201eBetriebslebensdauer des Produktes\u201c, mindestens jedoch 30 Jahre) elektronisch und\/oder in Papierform in lesbarem Format angemessen geschu\u0308tzt aufzubewahren. Werden die Arbeitsbeziehungen zwischen DynaTrade GmbH und dem Lieferant beendet, u\u0308bergibt der Lieferant alle Entwicklungs- und\/oder Herstelldokumente und Aufzeichnungen, die im Rahmen von gemeinsamen Auftr\u00e4gen entstanden sind DynaTrade GmbH.<\/p>\n<p>9.3 DynaTrade GmbH ist nicht verpflichtet, die Liefergegenst\u00e4nde oder Teile davon umgehend zu pru\u0308fen. M\u00e4ngel werden nach Feststellung gemeldet. Der Lieferant erkl\u00e4rt hiermit seinen Verzicht auf die Einrede der versp\u00e4teten M\u00e4ngelru\u0308ge.<\/p>\n<h2>10. M\u00e4ngelhaftung \/ Aufwendungsersatz \/ Garantiefrist \/ Versicherung<\/h2>\n<p>10.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so richten sich die Anspru\u0308che der DynaTrade GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Die DynaTrade GmbH kann vom Lieferanten insbesondere auch die Nachlieferung einwandfreier Ware verlangen. Bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit, bei Gefahr ungew\u00f6hnlich hoher Sch\u00e4den oder zur Aufrechterhaltung der Lieferf\u00e4higkeit der DynaTrade GmbH gegenu\u0308ber ihren Abnehmern kann sie nach Unterrichtung des Lieferanten die Nachbesserung selbst vornehmen oder von Dritten ausfu\u0308hren lassen. Hierdurch entstehende Kosten tr\u00e4gt der Lieferant. Der Lieferant haftet fu\u0308r s\u00e4mtliche der DynaTrade GmbH aufgrund von M\u00e4ngeln der Sache mittelbar oder unmittelbar entstehenden Sch\u00e4den und Aufwendungen. Ersatzpflichtig sind auch die Aufwendungen fu\u0308r eine den u\u0308blichen Umfang u\u0308bersteigende Wareneingangskontrolle, sofern zumindest Teile der Lieferung als mangelhaft erkannt wurden. Dies gilt auch fu\u0308r eine teilweise oder vollst\u00e4ndige \u00dcberpru\u0308fung der erhaltenen Lieferungen im weiteren Gesch\u00e4ftsablauf bei der DynaTrade GmbH oder ihren Abnehmern. Sofern sich der Lieferant bei der Leistungserbringung Dritter bedient, haftet er fu\u0308r diese wie fu\u0308r Erfu\u0308llungshilfen.<\/p>\n<p>10.2 Der Lieferant erstattet auch Aufwendungen der DynaTrade GmbH oder ihren Abnehmern, die im Vorfeld von oder im Zusammenhang mit M\u00e4ngelhaftungsereignissen zur fru\u0308hzeitigen Schadensverhu\u0308tung, -abwehr oder &#8211; minderung (z. B. Ru\u0308ckrufaktionen) entstehen.<\/p>\n<p>10.3 Der Lieferant erstattet die Aufwendungen, die die DynaTrade GmbH gegenu\u0308ber ihren Abnehmern gesetzlich zu tragen verpflichtet ist und die auf M\u00e4ngel der bezogenen Lieferung zuru\u0308ckzufu\u0308hren sind.<\/p>\n<p>10.4 Der Lieferant haftet fu\u0308r M\u00e4ngel, die innerhalb von 36 Monaten ab Eingang der Lieferung bei der DynaTrade GmbH bzw. ab Abnahme (wenn eine solche gesetzlich oder vertraglich bestimmt ist) auftreten. Bei reparierten oder ausgetauschten Waren beginnt die Gew\u00e4hrleistungs- oder Garantiefrist mit dem Datum der Inbetriebnahme neu. Liefergegenst\u00e4nde, die aus anderen als den spezifizierten Materialien oder aus mangelhaften Materialien gefertigt wurde, mu\u0308ssen vom Lieferanten w\u00e4hrend fu\u0308nf Jahren ab Lieferung kostenlos ersetzt werden.<\/p>\n<p>10.5 Im Falle von Streitigkeiten u\u0308ber Qualit\u00e4tsaspekte wird ein Sachverst\u00e4ndigengutachten eingeholt. Sofern keine schriftliche anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, wird eine Stellungnahme der Eidgen\u00f6ssischen Materialpru\u0308fungs- und Forschungsanstalt (EMPA) angefordert. Die Parteien verpflichten sich, jeweils die Ergebnisse des vereinbarten Sachverst\u00e4ndigen oder der EMPA anzuerkennen. Die Kosten fu\u0308r das Sachverst\u00e4ndigengutachten gehen zu Lasten der Partei, die gem\u00e4ss Gutachten nicht im Recht ist.<\/p>\n<p>10.6 Der Lieferant ist verpflichtet, fu\u0308r die Dauer der Lieferbeziehung einen ausreichenden Versicherungsschutz zu unterhalten in der s\u00e4mtliche allf\u00e4lligen Risiken beru\u0308cksichtigt sind. Der Nachweis ist auf Verlangen der DynaTrade GmbH zu erbringen.<\/p>\n<p>10.7 Der Lieferant setzt fu\u0308r unsere Auftr\u00e4ge ausschliesslich qualifizierte Mitarbeiter ein und stellt sicher, dass sich diese Mitarbeiter u\u0308ber ihren Beitrag zur Konformit\u00e4t und Sicherheit der von ihnen hergestellten Produkte sowie der Wichtigkeit und Richtigkeit von ethisch korrektem Verhalten bewusst sind. Der Lieferant stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass keine F\u00e4lschungen\/Teile zweifelhafter Herkunft in seinen und damit auch in den Herstellungsprozess der DynaTrade GmbH gelangen. Der Lieferant ist dafu\u0308r verantwortlich, dass seine Produkte den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden einschl\u00e4gigen Sicherheits-, Umwelt-, und Arbeitsschutzvorschriften und -bestimmungen sowie sonstigen Auflagen entsprechen. Der Lieferant weist uns auf die Risiken hin, die von seinem Produkt bzw. seiner Dienstleistung bei einem nicht bestimmungsgem\u00e4ssen Gebrauch ausgehen.<\/p>\n<h2>11. Produktehaftpflicht<\/h2>\n<p>11.1 Wird die DynaTrade GmbH von Dritten gestu\u0308tzt auf die Bestimmungen des Produktehaftpflichtrechts belangt, weil der Liefergegenstand fehlerhaft im Sinne dieser Bestimmungen ist, so stellt der Lieferant die DynaTrade GmbH von diesen Anspru\u0308chen frei. Die DynaTrade GmbH verpflichtet sich, den Lieferanten zu informieren, sobald sie von solchen Anspru\u0308chen Kenntnis erh\u00e4lt, um ihm zu erm\u00f6glichen, unberechtigte Anspru\u0308che abzuwehren. Die DynaTrade GmbH kann dem Lieferanten die Prozessfu\u0308hrung u\u0308berlassen, wenn feststeht, dass Liefergegenst\u00e4nde zu einer Haftung aus Produktehafpflicht gefu\u0308hrt haben.<\/p>\n<p>11.2 Dr\u00e4ngt sich nach Einsch\u00e4tzung der DynaTrade GmbH wegen eines fehlerhaften Liefergegenstandes ein Produkteru\u0308ckruf auf, so orientiert die DynaTrade GmbH den Lieferanten vorher unverzu\u0308glich, sofern nicht Gefahr in Verzug liegt. Der Lieferant tr\u00e4gt die Kosten der Ru\u0308ckrufaktion, soweit der Ru\u0308ckruf wegen M\u00e4ngel der Liefergegenst\u00e4nde notwendig geworden ist.<\/p>\n<p>11.3 Die Anspru\u0308che der DynaTrade GmbH gegenu\u0308ber dem Lieferanten in diesem Zusammenhang verj\u00e4hren gleich wie die Anspru\u0308che des gesch\u00e4digten Dritten gegenu\u0308ber der DynaTrade GmbH, das hei\u00dft gem\u00e4ss den Regeln des anwendbaren Produktehaftpflichtrechts.<\/p>\n<h2>12. Beistellungen<\/h2>\n<p>Von der DynaTrade GmbH beigestellte Stoffe, Teile, Beh\u00e4lter, Spezialverpackungen, Werkzeuge, Messmittel oder \u00c4hnliches (Beistellungen) bleiben Eigentum der DynaTrade GmbH. Sie sind ausschliesslich fu\u0308r die Fertigung und\/oder Dienstleistung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden. Vervielf\u00e4ltigungen von Beistellungen du\u0308rfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der DynaTrade GmbH angefertigt werden. Die Vervielf\u00e4ltigungen gehen mit ihrer Herstellung in das Eigentum der DynaTrade GmbH u\u0308ber. Ein Zuru\u0308ckbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Lieferanten an den Beistellungen nicht zu. Beistellungen sowie Vervielf\u00e4ltigungen davon du\u0308rfen Dritten (auch Unterlieferanten) nicht zug\u00e4nglich gemacht und nicht fu\u0308r andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden unter Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung durch DynaTrade GmbH.<\/p>\n<h2>13. Werkzeuge<\/h2>\n<p>13.1 Unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen erh\u00e4lt die DynaTrade GmbH in dem Umfang, in dem sich die DynaTrade GmbH an den nachgewiesenen Kosten fu\u0308r Werkzeuge zur Herstellung des Liefergegenstandes beteiligt, Voll bzw. Miteigentum. Die Werkzeuge gehen mit Zahlung in das (Mit-) Eigentum der DynaTrade GmbH u\u0308ber. Sie verbleiben leihweise beim Lieferanten. Der Lieferant ist nur mit schriftlicher Genehmigung der DynaTrade GmbH berechtigt, tats\u00e4chlich oder rechtlich u\u0308ber die Werkzeuge zu verfu\u0308gen, ihren Standort zu verlagern oder sie dauerhaft funktionsunf\u00e4hig zu machen. Die Werkzeuge sind durch den Lieferanten als (Mit-) Eigentum der DynaTrade GmbH zu kennzeichnen. Der Lieferant tr\u00e4gt die Kosten fu\u0308r die Unterhaltung, Reparatur und den Ersatz der Werkzeuge.<\/p>\n<p>13.2 Ersatzwerkzeuge stehen entsprechend dem Anteil der DynaTrade GmbH am Ursprungswerkzeug im Eigentum der DynaTrade GmbH. Bei Miteigentum an einem Werkzeug steht der DynaTrade GmbH ein Vorkaufsrecht an dem Miteigentumsanteil des Lieferanten zu. Der Lieferant hat Werkzeuge, die im (Mit-) Eigentum der DynaTrade GmbH stehen, ausschlie\u00dflich zur Fertigung der Liefergegenst\u00e4nde einzusetzen.<\/p>\n<p>13.3 Nach Beendigung der Belieferung hat der Lieferant auf Verlangen die Werkzeuge sofort an die DynaTrade GmbH herauszugeben, bei Werkzeugen im Miteigentum hat die DynaTrade GmbH nach Erhalt des Werkzeuges den Zeitwert des Miteigentumsanteils des Lieferanten an diesen zu erstatten. Ein Zuru\u0308ckbehaltungsrecht steht dem Lieferanten in keinem Falle zu. Die Herausgabeverpflichtung trifft den Lieferanten auch im Falle eines Insolvenzantrages gegen ihn oder bei einer l\u00e4ngerfristigen Unterbrechung der Belieferung. Der Lieferant hat das Werkzeug im vereinbarten Umfang, und falls keine Vereinbarung getroffen ist, im u\u0308blichen Umfang zu versichern.<\/p>\n<h2>14. Software<\/h2>\n<p>Soweit zum Lieferumfang nicht standardisierte Software geh\u00f6rt, erkl\u00e4rt sich der Lieferant fu\u0308r die Dauer von fu\u0308nf Jahren ab Lieferung des Liefergegenstandes bereit, nach den Vorgaben der DynaTrade GmbH Ver\u00e4nderungen\/Verbesserungen der Software gegen angemessene Kostenerstattung vorzunehmen. Soweit die Software von Vorlieferanten stammt, wird der Lieferant diese entsprechend verpflichten.<\/p>\n<h2>15. H\u00f6here Gewalt \/ L\u00e4ngerfristige Lieferverhinderungen<\/h2>\n<p>15.1. Arbeitsk\u00e4mpfe, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen und sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien den Lieferanten und die DynaTrade GmbH fu\u0308r die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Der Betroffene hat unverzu\u0308glich den anderen Vertragspartner umfassend zu informieren und im Rahmen des Zumutbaren alles zu unternehmen, um die Auswirkung derartiger Ereignisse zu begrenzen. Der Betroffene hat den anderen Vertragspartner unverzu\u0308glich u\u0308ber das Ende der St\u00f6rung zu informieren.<\/p>\n<p>15.2. Im Falle einer l\u00e4ngerfristigen Lieferverhinderung, der Zahlungseinstellung oder der Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens, der Ablehnung der Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse oder der Einleitung eines vergleichbaren Verfahrens u\u0308ber einen der Vertragspartner ist der andere Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag bezu\u0308glich des noch nicht erfu\u0308llten Teils zuru\u0308ckzutreten. Ist der Lieferant von einem der vorstehenden Ereignisse betroffen, wird er die DynaTrade GmbH nach besten Kr\u00e4ften bei der Verlagerung der Produktion des Liefergegenstandes zur DynaTrade GmbH oder einem Dritten unterstu\u0308tzen, inkl. einer Lizenzierung von fu\u0308r die Produktion notwendigen gewerblichen Schutzrechten zu branchenu\u0308blichen Bedingungen.<\/p>\n<h2>16. Erfu\u0308llungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schiedsgericht<\/h2>\n<p>16.1 Erfu\u0308llungsort fu\u0308r Lieferungen und Leistungen ist der von der DynaTrade GmbH angegebene Bestimmungsort.<\/p>\n<p>16.2 Fu\u0308r das Vertragsverh\u00e4ltnis gilt ausschliesslich Deutsches Recht, unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen u\u0308ber Vertr\u00e4ge u\u0308ber den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrechtskonvention).<\/p>\n<p>16.3 Hat der Lieferant Sitz in Deutschland gilt: Gerichtsstand fu\u0308r alle Streitigkeiten ist Hu\u0308fingen (Sitz der DynaTrade GmbH) Die DynaTrade GmbH ist jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an einem anderen zust\u00e4ndigen Gericht zu verklagen.<\/p>\n<p>16.4 Hat der Lieferant Sitz im Ausland gilt: Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Anspru\u0308che aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich dessen Gu\u0308ltigkeit, Ungu\u0308ltigkeit, Verletzung oder Aufl\u00f6sung, sind durch ein Schiedsverfahren gem\u00e4ss der Internationalen Schiedsordnung der Deutschen Handelskammern zu entscheiden.<\/p>\n<p>Druckfehler, \u00c4nderungen und Irrtu\u0308mer vorbehalten.<br \/>\nStand: M\u00e4rz 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. 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